Das erste Paket betreffend Förderung der praktischen Ausbildung der Gesundheitsberufe aller Stufen enthält die Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit der direkten Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese waren bereits im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative enthalten. Der Bundesrat hat daher auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet und hat am 25. Mai 2022 die entsprechende Botschaft über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die parlamentarische Beratung kann somit in der Herbstsession aufgenommen und im besten Fall in der Frühlingssession 2023 abgeschlossen.
Das zweite Paket soll Massnahmen enthalten für
- bessere Personaldotation (Nurseto-Patient-Ratio) und unter anderem
- die Forderungen nach anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und einer
- angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen
Diese Themen liegen heute hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) bzw. der Finanzierer und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, gemeinsam mit dem SECO, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und dem Bundesamt für Justiz BJ die Zuständigkeiten für das weitere Vorgehen zu klären. Voraussichtlich wird der Bundesrat im Herbst 2022 erste Vorschläge dazu diskutieren.
Der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK hofft auf eine schnelle Umsetzung. Der Mangel an diplomierten Pflegepersonen in der Schweiz nimmt stetig zu. «Wir können nicht warten und lassen nicht locker», meint Yvonne Ribi Geschäftsführerin des SBK. Jetzt seien auch die Kantone und einzelnen Institutionen in der Pflicht mit Zeitgutschriften, kürzeren Wochenarbeitszeiten, Zulagen und Pausen für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Rebekka Gemperle